Aktualisierte Besucherregeln

Die neue Landesverordnung ist am 29. Mai 2022 in Kraft getreten. Wir haben dementsprechend unsere Besucherregeln angepasst. Ab sofort gelten folgende Besucherregeln:

Geimpfte/genesene Besucher*innen

Die Testpflicht entfällt. Unsere Mitarbeitenden kontrollieren Ihren Impfstatus bzw. Ihren Genesenennachweis in Kombination mit einem Lichtbildausweis.

Ungeimpfte Besucher*innen

Eine Testung vor Ort ist nicht mehr möglich. Besucher*innen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen entweder einen negativen POC-Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Testnachweis (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

Darüber hinaus gelten für alle Besucher*innen:

Die Anmeldung Ihres Besuchs bleibt weiterhin bestehen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Infobüro telefonisch unter 04821 9580-840 oder per Mail an infobuero@drk-schwesternschaft.de.

Alle Besucher*innen müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen, diese stellen wir Ihnen wie gewohnt am Eingang zur Verfügung.

Bitte halten Sie sich auch zukünftig an die AHA-Regeln.

Die von Ihnen zu unterschreibende Erklärung zur Symptomfreiheit und Einweisung in die Hygiene entfällt.

Das Wegekonzept ist ebenfalls aufgehoben. Es steht Ihnen frei das Treppenhaus oder einen der Fahrstühle zu benutzen. Bitte beachten Sie, dass nur 3 Personen gleichzeitig einen Fahrstuhl benutzen dürfen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit im [CSSC].