Einbindung der DRK-/BRK-Schwesternschaften im Krisen- und Katastrophenfall

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung besteht aus drei Komponenten: dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK) sowie den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.

Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
Gründungsorgan der Bewegung ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) mit Sitz in Genf. Es leitet und koordiniert internationale Hilfsaktionen in bewaffneten Konflikten, besucht Gefangene und organisiert einen Zentralen Suchdienst. Bei bewaffneten Auseinandersetzungen ruft das IKRK seinem Mandat folgend zudem die Konfliktparteien zur Einhaltung des geltenden Rechts auf, um den Schutz der nicht am Konflikt Beteiligten und die Beachtung der Beschränkung bei Waffeneinsätzen und Kriegsführungsmethoden zu gewährleisten (Genfer Konventionen). Darüber hinaus spielt das IKRK eine wesentliche Rolle bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.

Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK)
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK) hat ebenfalls ihren Sitz in Genf und ist der Dachverband der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Sie unterstützt die Entwicklung nationaler Gesellschaften sowie den Ausbau ihrer Dienste zugunsten der am meisten Schutz- und Hilfebedürftigen. Sie koordiniert die internationale Hilfe der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Fall von Naturkatastrophen und humanitären Krisenlagen.

Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Aktuell verwirklichen 192 anerkannte nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften weltweit durch ihre Arbeit die Grundsätze der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. International leisten die nationalen Gesellschaften in bewaffneten Konflikten und Katastrophensituationen humanitäre Hilfe. Außerdem fördern sie durch ein weltweites Suchdienst-Netzwerk die Familienzusammenführung. Im Bedarfsfall arbeiten sie beim Zivilschutz mit und
unterstützen den Sanitätsdienst der Streitkräfte ihres Landes.

Die Rotkreuz-Gesellschaften im Katastrophenfall
Die ersten, die nach einer Katastrophe Hilfe leisten, sind die Menschen bzw. die Rotkreuz-Gesellschaft vor Ort. Bei Katastrophen größeren Ausmaßes fordert die betroffene nationale Rotkreuz-Gesellschaft zusätzliche Hilfe an, indem sie ein Hilfegesuch an die Internationale Föderation schickt. Die Föderation koordiniert in Absprache mit der betroffenen Gesellschaft, welche Hilfemaßnahmen von welcher nationalen Gesellschaft geleistet werden. Im Fall von Naturkatastrophen oder humanitären Krisenlagen übernimmt die Internationale Föderation alle Maßnahmen, in bewaffneten Konflikten übernimmt das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) die Koordination – in Kooperation mit der jeweiligen nationalen Rotkreuz-Gesellschaft.

Das Deutschen Roten Kreuzes (DRK) als Nationale Hilfsgesellschaft
Das Deutsche Rote Kreuz hilft und unterstützt bei Katastrophen jeglicher Art im In-und/oder Ausland. Die akute Katastrophenhilfe des DRK umfasst neben der Gesundheitsversorgung und Aufbereitung von Trinkwasser unter anderem auch Aufklärungsprogramme, die Nahrungsmittelhilfe, die Lieferung von Hilfsgütern und den Bau von Notunterkünften. Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als nationale Rotkreuz-Gesellschaft im Sinne der Genfer Konventionen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.

Die Rolle des Verbandes der Schwesternschaften im Krisen- und Katastrophenfall
Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. ist einer von 20 DRK-Mitgliedsverbänden und Pflegefachverband innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Der Verband vertritt als Dachorganisation bundesweit 31 DRK-/BRK-Schwesternschaften und rund 21.000 Rotkreuzschwestern und Berufsangehörige, die in eigenen Einrichtungen oder bei Gestellungspartnern hauptberuflich tätig sind. Die Rolle der DRK-/BRK-Schwesternschaften im Krisen- und Katastrophenfall. Als Gliederung der Nationalen Hilfsgesellschaft sind auch die Mitglieder der Schwesternschaften im Krisen- und Katastrophenfall grundsätzlich aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten. Auf Anforderung des DRK, des IKRK oder der IFRK ist auch ein freiwilliger Einsatz im Ausland oder in Kriegsgebieten grundsätzlich möglich.

Was bedeutet das für den bewaffneten Konflikt in der Ukraine?
Das Deutsche Rote Kreuz als Nationale Hilfsgesellschaft hat von der Bundesregierung und dem Sanitätsdienst der Bundeswehr den Auftrag erhalten, sich auf verschiedene Krisenszenarien vorzubereiten. Aktuell gehen wir von verschiedenen Szenarien aus, die qualitativ und quantitativ unterschiedliche Mitwirkung durch Schwesternschaftsmitglieder erforderlich machen könnten.

Im Inland:

  • in der Flüchtlingsaufnahme und -betreuung
  • im Blutspendedienst
  • im Einsatz in der Versorgung Kriegsverletzter in deutschen Kliniken (z.B. Bundeswehrkrankenhäuser)

Im Ausland:

  • im Einsatz in der Ukraine (über das Internationales Komitee vom Roten Kreuz – IKRK)
  • im Einsatz in Nachbarländern der Ukraine (über die Internationale Föderation vom Roten Kreuz – IFRK)

Ob einzelne oben skizzierte Entwicklungen und Bedarfe tatsächlich eintreffen und in welchem Umfang, ist am heutigen Tag nicht absehbar.

Stand: 2. März 2022