DER VEREIN

Die Struktur der
DRK-Schwesternschaften

 

Als eingetragener Verein mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Pflegeberufen ist die DRK-Schwesternschaft Ostpreußen e.V., wie alle anderen DRK-Schwesternschaften auch, demokratisch organisiert.

Das heißt, jedes Mitglied hat die Gelegenheit zu Mitverantwortung und Mitbestimmung. Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung der DRK-Schwesternschaft statt. Hier werden auch der Vorstand und der Beirat für jeweils 5 Jahre gewählt.

 

MG-VERSAMMLUNG

Mitbestimmung auf der
Mitgliederversammlung

 

Das oberste Gremium der DRK-Schwesternschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie findet einmal jährlich statt.

Alle Mitglieder haben hier die Möglichkeit, mitzubestimmen und Einfluss auf die Vereinsarbeit zu nehmen.

Die Chance, aktiv „Schwesternschaft“ mitzugestalten, Inhalte und Vorgehensweisen mitzuverantworten und das eigene Engagement in den Verein zu investieren, kann in diesem Gremium wirksam umgesetzt werden.

Die Mitgliederversammlung hat u.a. die Aufgaben:
  • Beschluss von Zielen und Inhalten der Vereinsarbeit
  • Abstimmung über Regelungen und Änderungen der Satzung
  • Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • Annahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
  • Wahl der Beirats- und Vorstandsmitglieder

 

 

DER BEIRAT

Mitverantwortung
im Beirat

 

Der Beirat ist das Bindeglied zwischen Mitgliedern und Vorstand. Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder nach dem Einführungsjahr und Mitglieder im Ruhestand. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Als Beiratsmitglied bieten sich uns vielfältige Möglichkeiten der Mitgestaltung unserer DRK-Schwesternschaft.

Der Beirat hat die Aufgaben:
  • Die Vertretung der Interessen der Mitglieder
  • Die Verbindung von Mitgliedern und Vorstand
  • Die Präsentation unserer DRK-Schwesternschaft
  • Begleitung (als Vertrauensperson) bei Problemen am Arbeitsplatz, auch bei Probezeitgesprächen
  • Das Einbringen von innovativen Ideen in unsere DRK-Schwesternschaft
  • Die generationsübergreifende Kontaktpflege und Interessenvertretung – von den Auszubildenden bis zu den Mitgliedern im Ruhestand
  • Die Verstärkung des Austausches zwischen Gestellungsfeldern, Eigenbetrieben und Mutterhaus
  • Überregionale Beirats- und Netzwerkarbeit in den DRK-Schwesternschaften
  • Berufspolitisches Engagement
Der Beirat besteht aus:
  • Mitgliedern aus jedem Eigenbetrieb
  • Mitgliedern aus jedem Gestellungsfeld
  • Mitgliedern im Ruhestand
  • Mitgliedern in der Ausbildung
  • Oberin

DER VORSTAND

Mitverantwortung
im Vorstand

 

Der Vorstand der DRK-Schwesternschaft wird von den Mitgliedern gewählt. Dieser bewältigt im Sinne der Mitglieder die vielfältigen Aufgaben.

Den Vorsitz des Vorstandes hat die Oberin. Die Neuwahl der Vorstandsmitglieder, in Ausnahme der Oberin, erfolgt alle 5 Jahre während der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand hat die Aufgaben:
  • Führung der täglichen Geschäfte durch die Oberin
  • Leitung der DRK-Schwesternschaft
  • Strategische Planung
  • Festlegung von Zielen
  • Erschließung neuer Tätigkeitsfelder
  • Controlling
Der Vorstand besteht aus:
  • Der Vorsitzenden/Oberin
  • Dem geschäftsführenden Vorstand
  • Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft
  • Weiteren Fachexperten