Unsere Geschichte

Von Königsberg nach Itzehoe

Die DRK-Schwesternschaft wurde 1916 in Königsberg, ehemals Ostpreußen, unter dem Zeichen des Deutschen Roten Kreuzes gegründet. Noch heute erinnert der Name an diese Wurzeln. Im Frühjahr 1945 mussten die Schwestern ihr Gründungshaus in Königsberg verlassen und fanden Ende des Zweiten Weltkrieges in Itzehoe ein neues Zuhause. In Erinnerung an die Anfänge entschloss man sich, den ursprünglichen Vereinsnamen beizubehalten.

Die Idee der Gründung war es, alleinstehenden Frauen eine Möglichkeit für eine Krankenpflegeausbildung zu geben. Die DRK-Schwesternschaft bot unverheirateten Frauen darüber hinaus Sicherheit und Geborgenheit in der Gemeinschaft, da die Schwesternschaft nicht nur Arbeits-, sondern auch Lebensgemeinschaft war.

Einsatzgebiete der Rotkreuzschwestern waren die stationäre Krankenpflege und während der Kriegsjahre das Lazarett. Seit den Nachkriegsjahren stellt unsere DRK-Schwesternschaft Pflegende in den Krankenhäusern von Itzehoe, Neumünster, Segeberg sowie Ratzeburg.

Von den Anfängen der DRK-Schwesternschaft Ostpreußen an gilt fachliche und soziale Kompetenz als das Maß der Pflege. Diesem Maßstab entsprechen wir auch heute – in der Pflege und in unseren eigenen Geschäftsfeldern.

UNSERE AUFGABEN

Miteinander
für andere Menschen

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Die sieben Grundsätze bilden die Grundlage für unser berufliches Pflegeverständnis sowie den Umgang innerhalb der DRK-Schwesternschaft. Sie sind ethisches Fundament des beruflichen Handelns.

 

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Wir unterstützen als eingetragener gemeinnütziger Verein unsere Mitglieder bei der Ausübung ihres Pflegeberufes.

 

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Wir beziehen uns auf die Philosophie des Roten Kreuzes für unser berufliches Handeln und das Miteinander in der Schwesternschaft.

 

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Wir nutzen unser regionales und überregionales Netzwerk von Frauen für Frauen, die in der Pflege oder angrenzenden Bereichen arbeiten.

 

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Wir legen Wert auf Pflege- und Versorgungskonzepte, die den einzelnen Menschen in seiner Befindlichkeit positiv unterstützen und die Menschenwürde erhalten.

GRUNDSÄTZE

Die Rotkreuz-Grundsätze

Die sieben Rotkreuz-Grundsätze bilden die Grundlage für unser berufliches Pflegeverständnis sowie den Umgang
innerhalb der DRK-Schwesternschaft und sind für alle Mitglieder verpflichtend.

Menschlichkeit

Wir dienen dem Menschen – aber keinem System.

 

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung entstand aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern.

Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit

Wir versorgen das Opfer – aber genau so den Täter.

 

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität

Wir ergreifen die Initiative – aber niemals Partei.

 

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Wir gehorchen der Not – aber nicht dem König.

 

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

Freiwilligkeit

Wir arbeiten rund um die Uhr – aber nicht in die eigene Tasche.

 

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit

Wir haben viele Talente – aber nur eine Idee.

 

In jedem Land kann es nur eine einzige nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

Universalität

Wir achten die Nationen – aber keine Grenzen.

 

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

DRK-SCHWESTERNSCHAFT

Eine Frauenorganisation

Der Begriff Schwesternschaft mutet in heutiger Zeit seltsam an, beinhaltet aber ein modernes Organisationsmodell, das größtmögliche Individualität fördert und gleichermaßen eine freiwillige Selbstverpflichtung der gegenseitigen Unterstützung beinhaltet.

Die Berufsbezeichnung Krankenschwester bzw. Krankenpfleger wurde im Krankenpflegegesetz im Jahre 2003 ersetzt durch die geschützte Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger*in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in. 2020 wurde die generalisierte Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann eingeführt und die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelte Pflegeausbildung im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.

Unsere Mitglieder sind in unterschiedlichen Bereichen der Pflege tätig und werden in beruflichen und, wenn gewünscht, auch persönlichen Angelegenheiten beraten und unterstützt.

Männer können fördernde Mitglieder werden. Sie werden dann in alle Aktivitäten mit einbezogen, haben jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.