DIE DRK-SCHWESTERNSCHAFT
Mit Tradition mehr als 100 Jahre an Ihrer Seite
Wir unterstützen als eingetragener gemeinnütziger Verein unsere Mitglieder bei der Ausübung ihres Pflegeberufes.
Unsere Geschichte
Von Königsberg nach Itzehoe
Die DRK-Schwesternschaft wurde 1916 in Königsberg, ehemals Ostpreußen, unter dem Zeichen des Deutschen Roten Kreuzes gegründet. Noch heute erinnert der Name an diese Wurzeln. Im Frühjahr 1945 mussten die Schwestern ihr Gründungshaus in Königsberg verlassen und fanden Ende des Zweiten Weltkrieges in Itzehoe ein neues Zuhause. In Erinnerung an die Anfänge entschloss man sich, den ursprünglichen Vereinsnamen beizubehalten.
Die Idee der Gründung war es, alleinstehenden Frauen eine Möglichkeit für eine Krankenpflegeausbildung zu geben. Die DRK-Schwesternschaft bot unverheirateten Frauen darüber hinaus Sicherheit und Geborgenheit in der Gemeinschaft, da die Schwesternschaft nicht nur Arbeits-, sondern auch Lebensgemeinschaft war.
Einsatzgebiete der Rotkreuzschwestern waren die stationäre Krankenpflege und während der Kriegsjahre das Lazarett. Seit den Nachkriegsjahren stellt unsere DRK-Schwesternschaft Pflegende in den Krankenhäusern von Itzehoe, Neumünster, Segeberg sowie Ratzeburg.
Von den Anfängen der DRK-Schwesternschaft Ostpreußen an gilt fachliche und soziale Kompetenz als das Maß der Pflege. Diesem Maßstab entsprechen wir auch heute – in der Pflege und in unseren eigenen Geschäftsfeldern.
DRK-SCHWESTERNSCHAFT
Eine Frauenorganisation
Der Begriff Schwesternschaft mutet in heutiger Zeit seltsam an, beinhaltet aber ein modernes Organisationsmodell, das größtmögliche Individualität fördert und gleichermaßen eine freiwillige Selbstverpflichtung der gegenseitigen Unterstützung beinhaltet.
Die Berufsbezeichnung Krankenschwester bzw. Krankenpfleger wurde im Krankenpflegegesetz im Jahre 2003 ersetzt durch die geschützte Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger*in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in. 2020 wurde die generalisierte Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann eingeführt und die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelte Pflegeausbildung im neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
Unsere Mitglieder sind in unterschiedlichen Bereichen der Pflege tätig und werden in beruflichen und, wenn gewünscht, auch persönlichen Angelegenheiten beraten und unterstützt.
Männer können fördernde Mitglieder werden. Sie werden dann in alle Aktivitäten mit einbezogen, haben jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

